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Das Wirtschafts- und Vertragsrecht hat viele Facetten. Eine davon ist die rechtssichere Darstellung von Unternehmen in der Öffentlichkeit und bei allen geschäftlichen Beziehungen. Vor allem die Unternehmenspräsentation im Internet, aber auch andere öffentliche Informationen, Werbemaßnahmen und Korrespondenzen müssen rechtliche Anforderungen erfüllen. Hier darf es nicht zu irreführender Werbung kommen. Ebenso spielt der Urheberschutz verwendeter Fotos, Texte und anderer Inhalte eine Rolle. Auch wenn eine Unternehmenswebsite auf externe Seiten verlinkt, sind Besonderheiten zu beachten. Mithilfe unserer juristischen Kompetenzen und Erfahrungen prüfen wir alle Geschäftsbeziehungen unserer Mandanten auf eine rechtssichere Unternehmensdarstellung und unterstützen entsprechende strategische Planungen.
Ein weiterer Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht ist die Gestaltung geschäftlicher Vertragsbeziehungen. Damit Fehler in der Vertragsgestaltung nicht zu Nachteilen führen, beraten wir unsere Mandanten in dieser Hinsicht und begleiten sie bei nationalen und internationalen Vertragsverhandlungen. Weiterhin entwerfen wir individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Musterverträge und AGB. Ein Spezialfall im Vertragsrecht sind Outsourcingverträge. Dabei ist die klare Definition des Aufgabenbereichs ebenso wichtig wie die Klärung von Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsregelungen und Geheimhaltungspflichten. Dazu kommen noch weitere Besonderheiten und rechtliche Fragen, die bei dieser Form des Geschäftsverhältnisses eine Rolle spielen. Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei der Erarbeitung von Outsourcingkonzepten und rechtssicheren Verträgen.
Einkaufsvorgänge und Ausschreibungen sind im Geschäftsleben alltägliche Prozesse. Dabei betreffen Ausschreibungen im Rahmen des Vergaberechts öffentliche Aufträge, bei denen besondere Vorschriften hinsichtlich des Vergabeverfahrens gelten. Hier sind verschiedene Regelungen auf Landes-, Bundes- sowie europäischer Ebene zu beachten. Nicht nur staatliche Behörden und Institutionen müssen sich nach dem Vergaberecht richten. Es gilt auch für größtenteils öffentlich finanzierte Unternehmen, die Aufgaben für die Allgemeinheit erfüllen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Vorbereitung von Ausschreibungen und begleiten diesen Prozess. Das Einkaufsrecht gilt hingegen für alle Unternehmen. Dabei geht es zum Beispiel um Gewährleistungs- und Haftungsfragen. Wir prüfen für unsere Mandanten Vertragsangebote auf Rechtssicherheit, aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Auf Wunsch erarbeiten wir Musterverträge, die individuell auf das Unternehmen abgestimmt sind. Die eigenständige Erarbeitung spezifischer Vertragsangebote, die Vertragsreview sowie die Unterstützung bei nationalen und internationalen Vertragsverhandlungen zählen ebenfalls zu unseren Leistungen.
Neben dem Einkauf ist der Vertrieb das zweite große Feld geschäftlicher Beziehungen. In diesem Bereich lassen sich ebenfalls Auseinandersetzungen und wirtschaftliche Schäden durch sorgfältige Vertragsgestaltung vermeiden. Dabei geht es beispielsweise um Abrechnungsfragen, Stornierungen oder Folgen von Vertragsverstößen. Auch das Handelsvertreterrecht kann für das Unternehmen eine Rolle spielen, wenn der Vertrieb über entsprechende Strukturen erfolgt. In diesem Zusammenhang sind einige rechtliche Besonderheiten zu beachten, von der Handlungsvollmacht bis zum Wettbewerbsverbot. Als auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwälte bieten wir unseren Mandanten Unterstützung bei der Entwicklung von Vertriebsstrukturen. Dazu gehören auch die Gestaltung von Handelsvertreter- und Vertriebsverträgen sowie die rechtliche Beratung auf diesem Gebiet.
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30159 Hannover
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Fax: 0511 / 459 32 14
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